Impressum
Seitenbetreiber und Verantwortlicher:
Franz Engels
Facharzt FMH für
Psychiatrie und Psychotherapie
www.franzengels.ch
Praxis-Standort:
Bollwerk 21
CH-3011 Bern
T +41 (0)79 959 6677
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
Rathausgasse 1
3011 Bern
T +41 (0)31 633 79 20, +41 (0)31 633 79 21
F +41 (0)31 633 79 09
Berufsbezeichnung:
– Arzt:
- verliehen in Deutschland am 01.01.1997 vom Regierungspräsidium Stuttgart (Ruppmannstrasse 21, D-70565 Stuttgart, +49711904-0) aufgrund
- §3 der Bundesärzteordnung)
- bestätigt und für die Schweiz anerkannt am 29.10.2002 vom Bundesamt für Gesundheit (Medizinalprüfungen, CH-3003 Bern) gemäss
- Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der EG und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
- der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit der Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsausweise in ihrer angepassten Fassung
- des Bundesgesetzes vom 18.12.1877 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- der Verordnung vom 17.10.2001 über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Weiterbildungstitel:
– Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
- verliehen in Deutschland am 17.07.2002 von der Bezirksärztekammer Nordbaden (Kesslerstrasse 1, D-76185 Karlsruhe, +497215961-0) aufgrund
- der nachgewiesenen Weiterbildung gemäss den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.1995
- bestätigt und für die Schweiz anerkannt am 29.10.2002 vom Bundesamt für Gesundheit (Medizinalprüfungen, CH-3003 Bern) gemäss
- Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der EG und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
- der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit der Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsausweise in ihrer angepassten Fassung
- des Bundesgesetzes vom 18.12.1877 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- der Verordnung vom 17.10.2001 über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Berufsrechtliche Regelungen:
Standesordnung der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) über Werbung und Internet)
FMH Swiss Medical Association
Elfenstrasse 18
CH-3000 Bern 16
T +41 (0)31 359 11 11
F +41 (0)31 359 11 12
Richtlinien und Bestimmungen des Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit, und des Departementes für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau
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